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Allgemeine Einkaufsbedingungen I. Auftragserteilung 1. Angebote sind kostenfrei und für uns nicht verbindlich. 2. Jeder Auftrag ist vom Lieferer unverzüglich nach Eingang der Bestellung, spätestens binnen einer Woche mit Preis und Lieferzeitangaben zu bestätigen. Erhalten wir nach Ablauf dieser Frist keine Auftragsbestätigung, sind wir berechtigt, den Auftrag zu widerrufen. An etwa abweichende Preise, Termine, Fertigungsdaten oder sonstige Änderungen sind wir nur nach schriftlicher Bestätigung gebunden. 3.Bedingungen des Lieferers erkennen wir nur insoweit an, als sie mit unseren Bedingungen übereinstimmen oder von uns schriftlich bestätigt wurden. 4.Wird trotz sich widersprechender Einkaufs- und Lieferbedingungen eine Lieferung an uns vorgenommen, so gilt hinsichtlich der sich widersprechenden Klauseln und der nur vom Lieferer berücksichtigten Regelungsgegenstände die gesetzliche Regelung; im übrigen bleibt die Geltung dieser Bedingungen unberührt, soweit die Bedingungen des Lieferers nicht günstiger sind. II.Lieferung 1.Gehen die bestellten Ausfallmuster oder Lieferungen an den vorgeschriebenen Liefertagen bei der angegebenen Empfangsstelle nicht ein, so sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von einer Woche nach unserer Wahl berechtigt, wahlweise vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung auch in Form eines Deckungskaufs zu verlangen. Bei Teillieferungen ist der Rücktritt von der ganzen Verbindlichkeit nur dann ausgeschlossen, wenn bereits gelieferte Teile durch unser grobes Verschulden oder Vorsatz wesentlich verschlechtert oder untergegangen sind. Für die Rückgewähr der gelieferten Sachen haften wir zur bei Vorsatz und grobem Verschulden für die Verschlechterung oder den Untergang. 2.Falls eine Verschiebung von Lieferterminen nach Vertragsabschluß mit Sicherheit zu erwarten ist, ist unverzüglich unsere Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Vertrages einzuholen. Umstände, die die Erwartung einer Verschiebung des Liefertermins begründen, sind uns in jedem Fall mitzuteilen. 3.Der Verzugsschaden ist uns auch dann zu ersetzen, wenn wir die Lieferung angenommen haben. 4.Die Verpflichtung zur Abnahme entfällt in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, unvorhersehbaren, unvermeidbaren Fertigungsumstellungen u.ä. Umständen, welche bei uns eine Bedarfsreduzierung zur Folge haben. III.Versand, Verpackung und Gefahrübergang 1. Die Warenlieferung hat fracht- und verpackungsfrei, in jedem Fall unabhängig von der Versandkostenregelung auf Gefahr des Lieferers an die von uns angeführte Empfangsstelle zu erfolgen. Expreßversand bedarf unserer ausdrücklichen Genehmigung. Rollgeld wird von uns nicht bezahlt. Müssen Waren infolge Verschuldens des Lieferers beschleunigt zugestellt werden, so gehen auch die Mehrkosten zu seinen Lasten. 2.In den Lieferscheinen, Versandpapieren sowie Packzetteln sind Bestellnummer, Datum und empfangende Betriebsstelle anzugeben. 3.Warenannahme ist von Montag bis Donnerstag von 6.40 bis 12.00, 13.00 bis 15.00 Uhr, Freitag von 6.40 bis 12.00, 13.00 bis 14.00 Uhr, ausgenommen Sondervereinbarungen. IV.Gewährleistung 1. Werden unsere Vorschriften über Maße, Güte, Ausführung etc. nicht genau eingehalten, sind wir – auch nach Stichproben – wahlweise berechtigt den Vertrag ganz oder teilweise rückgängig zu machen, Minderung zu verlangen oder Lieferung einer mangelfreien Sache und beanspruchen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere von Schadenersatzansprüchen aller Art, wird dadurch nicht ausgeschlossen. 2.Der Einwand verspäteter Untersuchung und verspäteter Mängelrüge (§377 HGB) ist ausgeschlossen. 3.Wir sind berechtigt, 14 Tage nach Absendung der Mängelrüge die Ware an die Anschrift des Lieferers, auf dessen Kosten und Gefahr zurückzusenden, falls bis dahin keine anderweitige VersandAnschrift bekanntgegeben wurde. 4.Mangelhafte Lieferungen berechtigen uns, fällige Zahlungen zurückzuhalten. 5.Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bzw. mindestens 2000 Betriebsstunden, ab dem Zeitpunkt der Abnahme bzw. dem Beginn des Verbrauchs,bei Einbau der Lieferung in unsere Geräte und Anlagen gerechnet ab Inbetriebnahme bei unserem Kunden, es sei denn, die Bedingungen des Lieferers sind günstiger. V.Zahlungsbedingungen Die Zahlung erfolgt wahlweise 14 Tage nach Erhalt der Rechnung mit 3 % Skonto oder 30 Tage nach Erhalt der Rechnung mit 2 % Skonto bzw. 60 Tage nach Erhalt der Rechnung netto. Die Rechnung kann in bar, Scheck oder Wechsel beglichen werden. Trifft die Ware erst nach der Rechnung ein, so ist für die Skontoberechnung der Tag des Wareneingangs maßgebend. VI.Die Abtretung von gegen uns gerichteten Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. VII.Ersatzansprüche Dritter Der Lieferer hat uns von Ansprüchen Dritter aller Art, insbesondere für Schäden jeglicher Art, freizustellen, die durch Fehler seiner Produkte oder sein Fehlverhalten, das seiner Organe, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen entstehen. VIII.Muster Zeichnungen, Normblätter, Druckvorlagen, Lehren, Modelle u.ä., die unser Eigentum sind bzw. durch Übernahme der Kosten oder eines Teils davon mit der Herstellung in unser Eigentum übergehen, dürfen ebenso wie danach hergestellte Waren ohne unsere schriftliche Einwilligung weder an Dritte weitergegeben noch benutzt werden. Sie sind gegen unbefugte Einsichtnahme oder Verwendung zu sichern und müssen, soweit nichts anderes vereinbart ist, spätestens mit der Restlieferung in brauchbarem Zustand an uns zurückgesandt werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. IX.Schutzrechte Der Lieferer hat uns von allen Ansprüchen wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter freizustellen und schadlos zu halten. X. Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Ort des Werks oder die Niederlassung, wo die Bestellung aufgegeben wurde. Für alle Zahlungen ist Erfüllungsort Gaggenau. Gerichtsstand ist Karlsruhe. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Lieferers zu klagen. In Rechtsstreitigkeiten zwisc
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