Longe - EN 354 - TRACTEL - #9

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D Sicherheit des Benutzers Folgendes mitliefern: die Gebrauchsanleitung und die Anleitungen für Wartung, regelmäßige Prüfungen und Reparatur in der Landessprache des Einsatzortes. Prüfung vor der Benutzung Prüfen: • Sichtprüfung des Zustands des Verbindungsmittels, der Nähte und/oder Spleiße. Das Seil, das Gurtband und das Nähgarn dürfen keine Spuren von Abrieb, Ausfaserung, Verbrennung oder Einschnitten aufweisen. Im Zweifelsfall muss das betroffene Produkt sofort ausgemustert werden. • Den Zustand der mitverwendeten Ausrüstung (Auffanggurt und Verbindungselemente) prüfen. • Das gesamte Auffangsystem prüfen. • Die Gesamtlänge eines Verbindungsmittels mit Falldämpfer, einschließlich zwei fabrikmäßig hergestellter Abschlüsse und zwei Karabinerhaken, darf höchstens 2 m betragen. • Die einsträngigen Verbindungsmittel ohne Falldämpfer (Positionierungs- oder Rückhalteseile, Abb. 2 Seite 2) sind keine Verbindungsmittel zur Absturzsicherung und dürfen nicht als Auffangsystem verwendet werden. Sie dienen zur Vorbeugung gegen Absturzgefahr, indem sie den Zugang der Benutzer zu den Gefahrenzonen verhindern (Abb. 4 letzte Seite). Sie dienen zur Schaffung oder Verlagerung eines Anschlagpunkts. Verbindungsmittel für speziellen Einsatzzweck: • Das Verbindungsmittel zur Verlängerung der Auffangöse im Rückenbereich (Ref. 032872 - Abb. 2.b, Seite 2) erleichtert dem Benutzer das Anschlagen eines Auffangsystems im Rückenbereich (Abbildung 7 Seite 4). • Das doppelsträngige Rettungs-Verbindungsmittel (Ref. 032862 - Abb. 2.a) gestattet nach einem Absturz die Rettung der betroffenen Person unter optimalen Bedingungen. Das Anschlagen erfolgt mit Hilfe von zwei Karabinerhaken im Bereich der Schultergurte des Auffanggurts der zu rettenden Person (Abbildung 5 Seite 3) • Das Verbindungsmittel für Höhensicherungsgeräte dient dem Flachdacheinsatz (Ref. 035032 - Abb. 2.e Seite 2). Es ist bei einem horizontalen Einsatz unserer Höhensicherungsgeräte mit 10 m und 20 m verzinktem Stahlseil obligatorisch. Es muss unbedingt gemäß der Abbildung 6 auf der letzten Seite 3 Soweit möglich sollte sich der Anschlagpunkt an der Tragstruktur in einer Höhe zwischen 1,5 und 2 Metern über den Füßen des Benutzers befinden. Der Anschlagpunkt muss eine minimale Tragfähigkeit von 10 kN aufweisen. Das Anschlagen am Anschlagpunkt oder an der Struktur muss mit Hilfe eines Verbindungselements nach EN 362 erfolgen. Zum Anschlagen des Auffangsystems am Auffanggurt die richtige Auffangöse und das richtige Anschlagverfahren der Anleitung des Auffanggurts entnehmen. ACHTUNG Vor und während des Betriebs müssen Sie sich überlegen, wie die eventuelle Rettung effizient und sicher innerhalb von 15 Minuten erfolgen kann. Über diesen Zeitraum hinaus besteht für das Opfer Lebensgefahr. Anschlagen Funktionsweise und Beschreibung Benutzungsbedingungen SONDERANWENDUNGEN Für alle Sonderanwendungen wenden Sie sich bitte an die Greifzug Hebezeugbau GmbH. 1. Vor der Benutzung des Verbindungsmittels müssen Sie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und einer optimalen Effizienz der Ausrüstung unbedingt die vorliegende Anleitung zur Kenntnis nehmen und die darin enthaltenen Vorschriften einhalten. Die Anleitung muss allen Benutzern zur Verfügung gestellt werden. Auf Anfrage sind zusätzliche Exemplare erhältlich. 2. Vor der Benutzung dieser Schutzausrüstung muss eine Schulung hinsichtlich ihres Einsatzes erfolgen. Prüfen Sie den Zustand der zugehörigen Ausrüstungen (Auffanggurte, Verbindungselemente). Die Lebensdauer des Verbindungsmittels beträgt maximal 5 Jahre. 3. Das Verbindungsmittel darf nur von einer einzigen Person benutzt werden, die geschult und sachkundig ist oder unter der Überwachung solcher Personen steht. 4. Wenn das Verbindungsmittel sichtbar nicht in einwandfreiem Zustand ist oder einen Absturz aufgefangen hat, muss die gesamte Ausrüstung von der Greifzug Hebezeugbau GmbH oder einer sachkundigen Person geprüft werden, die die Wiederinbetriebnahme des Systems schriftlich genehmigen muss. Vor jeder Benutzung ist eine Sichtkontrolle empfehlenswert. 5. Jede Änderung oder Ergänzung der Ausrüstung kann nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Greifzug GmbH erfolgen. Die Ausrüstung sollte immer in der Originalverpackung transportiert und gelagert werden. 6. Niemals ein Verbindungsmittel verwenden, dessen letzte Überprüfung länger als 12 Monate zurückliegt. Es muss vernichtet oder von einer sachkundigen Person geprüft werden, die die Benutzung schriftlich genehmigt. 7. Die Verbindungsmittel sind für einen Betrieb auf der Baustelle, im Freien und für einen Temperaturbereich von -35 °C bis +60 °C geeignet. Jeden Kontakt mit scharfen Kanten, scheuernden Flächen oder Chemikalien vermeiden. 8. WICHTIG: Wenn Sie diese Ausrüstung einer angestellten oder gleichgestellten Person anvertrauen müssen, müssen Sie die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen einhalten. 9. Der Benutzer muss beim Betrieb dieser Ausrüstung in ausgezeichneter körperlicher und psychischer Verfassung sein. Im Zweifelsfall den Hausarzt bzw. Arbeitsarzt konsultieren. Für schwangere Frauen verboten. 10. Die Ausrüstung darf niemals über ihre Grenzen hinaus oder in Situationen benutzt werden, für die sie nicht vorgesehen ist: siehe Funktionsweise und Beschreibung. 11. Das Verbindungsmittel sollte jedem Benutzer persönlich zugewiesen werden, insbesondere wenn es sich um angestellte Personen handelt. 12. Vor der Benutzung eines Auffangsystems nach EN 363 muss der Benutzer sicherstellen, dass alle Bestandteile in einwandfreiem Betriebszustand sind: Sicherheitssystem, Verriegelung. Beim Anschlagen und bei der Benutzung dürfen die Sicherheitsfunktionen nicht beeinträchtigt werden. 13. Für die Sicherheit des Benutzers ist entscheidend, dass der Anschlagpunkt und das Auffangsystem richtig platziert und die Arbeiten so durchgeführt werden, dass die Absturzgefahr und die Absturzhöhe auf ein Minimum reduziert werden. 14. Ein Auffanggurt ist das einzige Sicherheitsgeschirr, das in einem Auffangsystem verwendet werden darf. 15. In einem Auffangsystem ist es von entscheidender Bedeutung, vor jeder Benutzung den Freiraum zur Aufprallfläche unter dem Arbeitsplatz des Benutzers zu prüfen, so dass er beim Absturz weder auf den Boden prallen noch auf Hindernisse stoßen kann. 16. Wenn das Produkt in ein anderssprachiges Land weiterverkauft wird, muss der Händler zur Gewährleistung der Wichtige Vorschriften 9

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