Power operated collet chucks KZF/KZZF - RÖHM - #5

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EU
Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz von kraftbetätigten Spannzangefuttern
I. Qualifikation des Bedieners
Personen, welche keine Erfahrungen im Umgang mit Span­neinrichtungen aufweisen, sind durch unsachgemäßes Ver­halten vor allem während der Einrichtarbeiten durch die auf­tretenden Spannbewegungen und -kräfte, besonderen Ver­letzungsgefahren ausgesetzt.
Daher dürfen Spanneinrichtungen nur von Personen benutzt, eingerichtet oder instandgesetzt werden, welche hierzu besonders ausgebildet oder geschult sind bzw. über langjährige Erfahrungen verfügen.
Nach dem Aufbau des Spannfutters muss vor Inbetriebnahme die Funktion des Spannfutters geprüft werden. Zwei wichtige Punkte sind:
Spannkraft: Bei max. Betätigungskraft / Druck muss die für das Spannmittel angegebene Spannkraft (+15%) erreicht werden.
Hubkontrolle:Der Hub des Spannkolbens muss in der vorderen und hinteren Endlage einen Sicherheitsbereich aufweisen. Die Maschinenspindel darf erst anlaufen, wenn der Spannkolben den Sicherheitsbereich durchfahren hat. Für die Spannwegüberwachung dürfen nur Grenztaster eingesetzt werden, die den Anforderungen für Sicherheitsgrenztaster nach VDE 0113/12.73 Abschnitt 7.1.3 entsprechen.
II. Verletzungsgefahren
Aus technischen Gründen kann diese Baugruppe teilweise aus scharfkantigen Einzelteilen bestehen. Um Verletzungs­gefahren vorzubeugen, ist bei daran vorzunehmenden Tätigkeiten mitbesonderer Vorsichtvorzugehen! 1.Die maximal zulässige Drehzahl Die max. zulässige Drehzahl darf nur bei eingeleiteter max. zulässiger Betätigungskraft und bei einwandfrei funktionierenden Spannfuttern eingesetztwerden. Nichtbeachtung dieses Grundsatzes kann zu einem Verlustder Restspannkraftund in Folge dessen zu herausschleudernden Werkstücken mitentsprechendem Verletzungsrisiko führen.
Bei hohen Drehzahlen darf die Spanneinrichtung nur unter einer ausreichend dimensionierten Schutzhaube eingesetztwerden. 2. Überschreitung der zulässigen Drehzahl
Diese Einrichtung istfür umlaufenden Einsatz vorgesehen. Fliehkräfte - hervorgerufen durch überhöhte Drehzahlen bzw. Umfangsgeschwindigkeiten - können bewirken, dass sich Einzelteile lösen und dadurch zur potentiellen Gefah­renquelle für in der Nähe befindliche Personen oder Gegen stände werden. Zusätzlich kann bei Spannmitteln, die nur für niedere Drehzahlen zugelassen sind, aber mit höheren Drehzahlen gefahren werden, Unwuchtauftreten, welche sich nachteilig aufdie Sicherheitund evtl. das Bearbeitungs ergebnis auswirkt.
Der Betrieb mithöheren als den für diese Einrichtung vorge sehene Drehzahlen istaus o.g. Gründen nichtzulässig. Die max. Drehzahl und Betätigungskraft / -druck sind auf dem Körper eingraviertund dürfen nichtüberschritten werden. Das heißt, die Höchstdrehzahl der vorgesehenen Maschine darfdementsprechend auch nichthöher als die der Spanneinrichtung sein und ist daher zu begrenzen. Selbsteine einmalige Überschreitung von zulässigen Werten kann zu Schäden führen und eine verdeckte Gefahrenquelle darstellen, auch wenn diese zunächstnichterkennbar ist. In diesem Fall ist unverzüglich der Hersteller zu informieren, damitdieser eine Überprüfung der Funktions- und Be­triebssicherheitdurchführen kann. Nur so kann der weitere sichere Betrieb der Spanneinrichtung gewährleistet werden.
3. Unwucht
Restrisiken können durch einen unzureichenden Rotations­ausgleich entstehen, siehe § 6.2 Nr. e) EN 1550. Dies gilt insbesondere bei hohen Drehzahlen, bei Bearbeitung von asymetrischen Werkstücken oder bei Verwendung unterschiedlicher Spannzangen. Um daraus entstehende Schäden zu verhindern, istdas Futter mitWerkstück möglichstdynamisch entsprechend der DIN ISO 1940 zu wuchten.
4. Berechnung der erforderlichen Spannkräfte
Die erforderlichen Spannkräfte bzw. die für das Futter zuläs­sige Höchstdrehzahl für eine bestimmte Bearbeitungs­aufgabe sind entsprechend der Richtlinie VDI 3106 -Ermittlung der zulässigen Drehzahl von Drehfuttern (Backenfuttern) -zu ermitteln. Sind erforderliche Sonder­spannzangen aus konstruktiven Gründen schwerer oder größer als die dem Spannmittel zugeordneten Spannzangen, so sind die damitverbundenen höheren Fliehkräfte bei der Festlegung der erforderlichen Spannkraftund zulässigen Drehzahl zu berücksichtigen.
5. Einsatz anderer weiterer Spannzangen
Für den Einsatz von Sonderspannzangen bzw. Werkstücken istgrundsätzlich die Richtlinie VDI 3106 -- Ermittlung der zulässigen Drehzahl von Drehfuttern (Backenfuttern) -­heranzuziehen. Sollen andere Spannzangen eingesetzt werden als für diese Spanneinrichtung vorgesehen sind, muß ausgeschlossen werden, daß die Spanneinrichtung miteiner zu hohen Drehzahl und somitmitzu hohen Fliehkräften betrieben wird. Es bestehtsonstdas Risiko, daßdas Werkstück nichtausreichend gespanntwird. Der Spannpunktmuss immer innerhalb des Spannkonusbe­reiches liegen. (Spannpunkte außerhalb dieses Bereichs füh­ren zu Schäden an Spannzange und Spanneinrichtung und stellen dadurch ein Gefährdungsrisiko durch herausschleu­dernde Werkstücke dar).
Grundsätzlich istdeshalb eine Rücksprache mitdem Spann mittelhersteller bzw. dem jeweiligen Konstrukteur erforderlich.
6. Spannkraftkontrolle
Gemäß der Richtlinie EN 1550 § 6.2 Nr. d) müssen statische Spannkraftmeßvorrichtungen verwendetwerden, um den Wartungszustand in regelmäßigen Zeitabständen gemäß den Wartungsanleitungen zu überprüfen. Danach muß nach ca. 40 Betriebsstunden -- unabhängig von der Spannfrequenz -- eine Spannkraftkontrolle erfolgen. Falls erforderlich, sind dazu spezielle Spannkraftmessspann­zangen zu verwenden. Falls keine geeigneten Messvorrichtungen wie z. B. Druckmessdosen beschafft werden können, isteine Drehmomentkontrolle eines eingespannten Messdorns vorzunehmen.
7.Gefährdung durch Herausschleudern
Um den Bediener vor herausschleudernden Teilen zu schützen, muss nach DIN EN 12415 eine trennende Schutzeinrichtung an der Werkzeugmaschine vorhanden sein. Deren Widerstandsfähigkeitwird in sog. Widerstands­klassen angegeben.
Sollen neue Spannsätze auf der Maschine in Betrieb genom­men werden, so istzuvor die Zulässigkeitzu prüfen. Hierun­terfallen auch vom Anwender selbst gefertigte Spannsätze bzw.Spannsatzteile. Einfluss aufdie Zulässigkeithaben die Widerstandsklasse der Schutzeinrichtung, die Massen der evtl. wegschleudernden Teile (ermittelt durch berechnen oder wiegen), der max. mögliche Futterdurchmesser (messen), sowie die max. erreichbare Drehzahl der Maschine. Um die mögliche Aufprallenergie auf die zulässige Größe zu reduzie­ren, müssen die zulässigen Massen und Drehzahlen ermittelt (z. B. beim Maschinenhersteller nachgefragt) und ggf. die

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