| I. Qualifikation des Bedieners Personen, welche keine Erfahrungen im Umgang mit Spanneinrichtungen aufweisen, sind durch unsachgemäßes Verhalten vor allem während der Einrichtarbeiten durch die auftretenden Spannbewegungen und -kräfte, besonderen Verletzungsgefahren ausgesetzt. Daher dürfen Spanneinrichtungen nur von Personen benutzt, eingerichtet oder instandgesetzt werden, welche hierzu besonders ausgebildet oder geschult sind bzw. über langjährige Erfahrungen verfügen. Nach dem Aufbau des Spannfutters muss vor Inbetriebnahme die Funktion des Spannfutters geprüft werden. Zwei wichtige Punkte sind: Spannkraft: Bei max. Betätigungskraft / Druck muss die für das Spannmittel angegebene Spannkraft (+15%) erreicht werden. Hubkontrolle:Der Hub des Spannkolbens muss in der vorderen und hinteren Endlage einen Sicherheitsbereich aufweisen. Die Maschinenspindel darf erst anlaufen, wenn der Spannkolben den Sicherheitsbereich durchfahren hat. Für die Spannwegüberwachung dürfen nur Grenztaster eingesetzt werden, die den Anforderungen für Sicherheitsgrenztaster nach VDE 0113/12.73 Abschnitt 7.1.3 entsprechen. II. Verletzungsgefahren Aus technischen Gründen kann diese Baugruppe teilweise aus scharfkantigen Einzelteilen bestehen. Um Verletzungsgefahren vorzubeugen, ist bei daran vorzunehmenden Tätigkeiten mitbesonderer Vorsichtvorzugehen! 1.Die maximal zulässige Drehzahl Die max. zulässige Drehzahl darf nur bei eingeleiteter max. zulässiger Betätigungskraft und bei einwandfrei funktionierenden Spannfuttern eingesetztwerden. Nichtbeachtung dieses Grundsatzes kann zu einem Verlustder Restspannkraftund in Folge dessen zu herausschleudernden Werkstücken mitentsprechendem Verletzungsrisiko führen. Bei hohen Drehzahlen darf die Spanneinrichtung nur unter einer ausreichend dimensionierten Schutzhaube eingesetztwerden. 2. Überschreitung der zulässigen Drehzahl Diese Einrichtung istfür umlaufenden Einsatz vorgesehen. Fliehkräfte - hervorgerufen durch überhöhte Drehzahlen bzw. Umfangsgeschwindigkeiten - können bewirken, dass sich Einzelteile lösen und dadurch zur potentiellen Gefahrenquelle für in der Nähe befindliche Personen oder Gegen stände werden. Zusätzlich kann bei Spannmitteln, die nur für niedere Drehzahlen zugelassen sind, aber mit höheren Drehzahlen gefahren werden, Unwuchtauftreten, welche sich nachteilig aufdie Sicherheitund evtl. das Bearbeitungs ergebnis auswirkt. Der Betrieb mithöheren als den für diese Einrichtung vorge sehene Drehzahlen istaus o.g. Gründen nichtzulässig. Die max. Drehzahl und Betätigungskraft / -druck sind auf dem Körper eingraviertund dürfen nichtüberschritten werden. Das heißt, die Höchstdrehzahl der vorgesehenen Maschine darfdementsprechend auch nichthöher als die der Spanneinrichtung sein und ist daher zu begrenzen. Selbsteine einmalige Überschreitung von zulässigen Werten kann zu Schäden führen und eine verdeckte Gefahrenquelle darstellen, auch wenn diese zunächstnichterkennbar ist. In diesem Fall ist unverzüglich der Hersteller zu informieren, damitdieser eine Überprüfung der Funktions- und Betriebssicherheitdurchführen kann. Nur so kann der weitere sichere Betrieb der Spanneinrichtung gewährleistet werden. |