Power-operated Ball Lock Drawdown Chuck KBF-N - RÖHM - #3

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Futterdurchmesser (messen), sowie die max. erreichbare Drehzahl der Maschine. Um die mögliche Aufprallenergie auf die zulässige Größe zu reduzieren, müssen die zulässigen Massen und Drehzahlen ermittelt (z.B. beim Maschinenhersteller nachgefragt) und ggf. die max. Drehzahl der Maschine begrenzt werden. Grundsätzlich jedoch sind die Spannsatzteile (z.B. Aufsatzbacken, Werkstückauflagen, Planspannpratzen usw.) so leichtge­wichtig wie möglich zu konstruieren.
3.Spannen anderer / weiterer Werkstücke Sind für diese Spanneinrichtung spezielle Spannsätze (Backen, Spanneinsätze, Anlagen, Ausrichtelemente, Lagefixierungen, Spitzen usw.) vorgesehen, so dürfen mit diesen ausschließlich diejenigen Werkstücke in der Weise gespannt werden, für welche die Spannsätze ausgelegt wurden. Wird dies nicht beachtet, so können durch ungenügend Spannkräfte oder ungünstige Spann­stellenplatzierungen Sach- und Personenschäden verursacht werden. Sollen deshalb weitere bzw. ähnliche Werkstücke mit dem gleichen Spannsatz gespannt werden, so ist dazu die schriftliche Genehmigung des Herstellers erforderlich. 7.Spannkraftkontrolle / Spanneinrichtungen ohne
permanente Druckzufuhr
1.Spannkraftkontrolle (allgemein) Gemäß § 6.2 Nr. d) EN 1550 müssen statische Spann­kraftmeßvorrichtungen verwendetwerden, um den Wartungszustand in regelmäßigen Zeitabständen gemäß den Wartungsanleitungen zu überprüfen. Danach muss nach ca. 40 Betriebsstunden - unabhängig von der Spannfrequenz - eine Spannkraftkontrolle erfolgen. Falls erforderlich, sind dazu spezielle Spannkraftmess­backen oder -vorrichtungen (Druckmessdosen) zu verwenden.
2. Spannkraftkontrolle (speziell) Hydraulikversorgungen vor allem mit großen Leitungs­querschnitten bergen die Gefahr, dass aufgrund dynamischer Effekte der Spitzendruck -- und damit auch die Betätigungskraftspitze -- wesentlich höher ist als der eingestellte Druck. Dies kann zur mechanischen Überlastung der Bauteile führen. Daher ist bei Inbetrieb­nahme die tatsächlich erreichte Spannkraftsumme zu messen. Der Druck darfnur so hoch eingestellt werden, dass die aufder Zeichnung oder in der Bedienungsan­leitung angegebene max. Spannkraftsumme
(im Stillstand) nicht überschritten wird.
3. Spanneinrichtungen ohne permanente Druckzufuhr Es gibt Spanneinrichtungen, bei denen während des Betriebes die hydraulische oder pneumatische Verbin­dung zur Druckquelle unterbrochen wird (z.B. bei LVE / HVE). Dadurch kann es zu einem allmählichen Druckab­fall kommen. Die Spannkraft kann dabei soweit abneh­men, dass das Werkstück nicht mehr ausreichend ges­pannt ist. Um diesen Druckverlust auszugleichen, muss aus Sicherheitsgründen alle 10 Minuten der Spanndruck für mindestens 10 Sekunden aktiviert werden.
Dies gilt ebenfalls nach längeren Betriebspausen, z.B. wenn die Bearbeitung während der Nacht unterbrochen und erst am nächsten Morgen fortgesetzt wird.
9.Spannbewegungen
Durch Spannbewegungen, evtl. Richtbewegungen usw. werden kurze Wege unter z. T. großen Kräften in kurzen Zeiten durchfahren.
Grundsätzlich mussdeshalb bei Montage-und Einrichtearbei­ten die zur Futterbetätigung vorgesehene Antriebseinrichtung ausdrücklich ausgeschaltet werden. Sollte allerdings im Ein­richtebetrieb aufdie Spannbewegung nichtverzichtetwerden können, so muss bei Spannwegen größer als 4 mm
-- eine fest- oder vorübergehend angebaute Werkstückhalte vorrichtung an der Vorrichtung montiert sein,
oder
-- eine unabhängig betätigte eingebaute Haltevorrichtung (z.B. Zentrierbacken bei Zentrier- und Planspannfuttern) vorhanden sein,
oder
-- eine Werkstück--Beladehilfe (z. B. Ladestock) vorgesehen werden,
oder
-- die Einrichtearbeiten müssen im hydraulischen, pneumati­schen bzw. elektrischen Tipp-Betrieb (entsprechende Steuerung muss möglich sein!) durchgeführt werden.
Die Art dieser Einrichtehilfsvorrichtung hängt grundsätzlich von derverwendeten Bearbeitungsmaschine ab und istgege­benenfalls gesondert zu beschaffen! Der Maschinenbetreiber hat dafür zu sorgen, dass während des gesamten Spannvorgangs jegliche Gefährdung von Personen durch die Spannmittelbewegungen ausgeschlos­sen ist. Zu diesem Zwecksindentweder2-Hand-Betätigungen zur Spanneinleitung oder - noch besser - entsprechende Schutzvorrichtungen vorzusehen. Wird das Spannmittel gewechselt, muss die Hubkontrolle aufdie neue Situation abgestimmt werden.
10. Manuelles Be- und Entladen
Bei manuellen Be- und Entladevorgängen muss ebenfalls mit einer mechanischen Gefährdung für die Finger durch Spannwege größer als 4 mm gerechnet werden. Dieser Gefährdung kann entgegengewirkt werden, indem
-- eine unabhängig betätigte eingebaute Haltevorrichtung (z.B. Zentrierbacken bei Zentrier- und Planspannfuttern) vorhanden sein muss
oder
-- eine Werkstück-Beladehilfe (z. B. Ladestock) einzusetzen ist
oder
-- eine Verlangsamung der Spannbewegung (z. B. durch Drosselung der Hydraulikversorgung) aufSpanngeschwin­digkeiten von nicht mehr als 4 mm s-- 1 vorgesehen wird.
11. Befestigung und Austausch von Schrauben
Werden Schrauben ausgetauscht oder gelöst, kann mangel-hafterErsatzoderBefestigung zu Gefährdungen fürPersonen und Gegenständen führen. Deshalb muss bei allen Befest­igungsschrauben, wenn nichtausdrücklich anderweitig ange­geben, grundsätzlich das vom Hersteller der Schraube emp­fohlene und der Schraubengüte entsprechende Anzugsdreh­moment angewendet werden.
Es gilt für die gängigen Größen M5 - M24 der Güten 8.8, 10.9 und 12.9 folgende Anzugsdrehmomententabelle:
Empfohlenes Spannkraft-Messsystem EDS
(nur Außenspannung)
EDS 50 kpl. Id.-Nr. 161425 EDS 100 kpl. Id.-Nr. 161426
EDS 50/100 kpl. Id.-Nr._161427
8.Festigkeit des zu spannenden Werkstücks
Um ein sicheres Spannen des Werkstücks bei den auftretenden Bearbeitungskräften zu gewährleisten, muss der eingespannte Werkstoffeine der Spannkraft angemessene Festigkeit haben und darfnur geringfügig kompressibel sein.
Nichtmetalle wie z. B. Kunststoffe, Gummi usw. dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Hersteller gespannt und bearbeitet werden!
Güte
M5
M6
M8
M10
M12
M14
M16
M18
M20
M22
M24
8.8
5,9
10,1
24,6
48
84
133
206
295
415
567
714
Nm
10.9
8,6
14,9
36,1
71
123
195
302
421
592
807
1017
Nm
12.9
10
17,4
42,2
83
144
229
354
492
692
945
1190
Nm
Alle Angaben in Nm

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