Power-operated Ball Lock Drawdown Chuck KBF-N - RÖHM - #2

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1. Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz von kraftbetätigten Spanneinrichtungen
I. Qualifikation des Bedieners
Personen, welche keine Erfahrungen im Umgang mit Span­neinrichtungen aufweisen, sind durch unsachgemäßes Ver­halten vor allem während der Einrichtarbeiten durch die auf­tretenden Spannbewegungen und -kräfte, besonderen Ver­letzungsgefahren ausgesetzt. Daher dürfen Spanneinrichtun­gen nur von Personen benutzt, eingerichtet oder instandge­setzt werden, welche hierzu besonders ausgebildet oder geschult sind bzw. über langjährige Erfahrungen verfügen. Nach dem Aufbau des Spannfutters muss vor Inbetrieb­nahme die Funktion des Spannfutters geprüft werden. Zwei wichtige Punkte sind:
Spannkraft: Bei max. Betätigungskraft / Druck muss die für das Spannmittel angegebene Spannkraft (+15%) erreicht werden.
Hubkontrolle: Der Hub des Spannkolbens muss in der vorderen und hinteren Endlage einen Sicherheitsbereich aufweisen. Die Maschinenspindel darf erst anlaufen, wenn der Spannkolben den Sicherheitsbereich durchfahren hat. Für die Spannwegüberwachung dürfen nur Grenztaster ein­gesetzt werden, die den Anforderungen für Sicherheitsgrenz­taster nach VDE 0113/12.73 Abschnitt 7.1.3 entsprechen. II.Verletzungsgefahren Aus technischen Gründen kann diese Baugruppe teilweise aus scharfkantigen Einzelteilen bestehen. Um Verletzungs­gefahren vorzubeugen, ist bei daran vorzunehmenden Tätigkeiten mit besonderer Vorsicht vorzugehen!
1. Eingebaute Energiespeicher
Bewegliche Teile, die mit Druck-, Zug-, sonstigen Federn oder mit anderen elastischen Elementen vorgespannt sind, stellen durch die darin gespeicherte Energie ein Gefahrenpotential dar. Dessen Unterschätzung kann zu schweren Verletzungen durch unkontrollierbare, geschos­sartig umherfliegende Einzelteile führen. Bevor weitere Arbeiten durchgeführt werden können, ist diese gespei­cherte Energie abzubauen. Spanneinrichtungen, die zer­legt werden sollen, sind deshalb mit Hilfe der zugehörigen Zusammenstellungszeichnungen auf derartige Gefahren­quellen hin zu untersuchen.
Sollte das "Entschärfen" dieser gespeicherten Energie nicht gefahrlos möglich sein, ist die Demontage von autorisierten Mitarbeitern der Fa. RÖHM durchzuführen.
2. Die maximal zulässige Drehzahl
Die max. zulässige Drehzahl darf nur bei eingeleiteter max. zulässiger Betätigungskraft und bei einwandfrei funktionierenden Spannfuttern eingesetzt werden. Nicht­beachtung dieses Grundsatzes kann zu einem Verlust der Restspannkraft und in Folge dessen zu herausschleu­dernden Werkstücken mit entsprechendem Verletzungsri­siko führen. Bei hohen Drehzahlen darfdie Spanneinrich­tung nur unter einer ausreichend dimensionierten Schutz­haube eingesetzt werden.
3. Überschreitung der zulässigen Drehzahl
Diese Einrichtung ist für umlaufenden Einsatz vorgese­hen. Fliehkräfte - hervorgerufen durch überhöhte Dreh­zahlen bzw. Umfangsgeschwindigkeiten - können bewir­ken, dass sich Einzelteile lösen und dadurch zur potentiel­len Gefahrenquelle für in der Nähe befindliche Personen oder Gegenstände werden. Zusätzlich kann bei Spannmit­teln, die nur für niedere Drehzahlen zugelassen sind, aber mit höheren Drehzahlen gefahren werden, Unwucht auf­treten, welche sich nachteilig auf die Sicherheit und evtl. das Bearbeitungsergebnis auswirkt. Der Betrieb mit höheren als den für diese Einrichtung
vorgesehene Drehzahlen istaus o.g. Gründen nichtzulässig. Die max. Drehzahl und Betätigungskraft/-druck sind aufdem Körper eingraviert und dürfen nicht überschritten werden. Das heißt, die Höchstdrehzahl der vorgesehenen Maschine darf dementsprechend auch nicht höher als die der Spanneinrich­tung sein und ist daher zu begrenzen. Selbst eine einmalige Überschreitung von zulässigen Werten kann zu Schäden führen und eine verdeckte Gefahrenquelle darstellen, auch wenn diese zunächst nicht erkennbar ist. In diesem Fall ist unverzüglich der Hersteller zu informieren, damit dieser eine Überprüfung der Funktions- und Betriebssi­cherheit durchführen kann. Nur so kann der weitere sichere Betrieb der Spanneinrichtung gewährleistet werden.
4. Unwucht
Restrisiken können durch einen unzureichenden Rotations­ausgleich entstehen, siehe § 6.2 Nr. e) EN 1550. Dies gilt insbesondere bei hohen Drehzahlen, bei Bearbeitung von asym-etrischen Werkstücken oder bei Verwendung unterschiedlicher Aufsatzbacken.
Um daraus entstehendeSchäden zu verhindern, istdasFutter mit Werkstück möglichst dynamisch entsprechend der DIN ISO 1940 zu wuchten.
5.Berechnung der erforderlichen Spannkräfte
Die erforderlichen Spannkräfte bzw. die für das Futter zuläs-sigeHöchstdrehzahl füreinebestimmteBearbeitungsaufgabe sind entsprechend der Richtlinie VDI 3106 - Ermittlung der zulässigen Drehzahl von Drehfuttern (Backenfuttern) -zu ermitteln. Sind erforderliche Sonderspanneinsätze aus konstruktiven Gründen schwerer oder größer als die dem Spannmittel zugeordneten Spanneinsätze, so sind die damit verbundenen höheren Fliehkräfte bei der Festlegung der erforderlichen Spannkraft und zulässigen Drehzahl zu berücksichtigen.
6.Einsatz anderer / weiterer Spannsätze / Werkstücke
Für den Einsatz von Spanneinsätzen bzw. Werkstücken ist grundsätzlich die Richtlinie VDI 3106 - Ermittlung der zulässigen Drehzahl von Drehfuttern (Backenfuttern) -heranzuziehen.
1.Benutzung anderer / weiterer Spanneinsätze
Sollen andere Spanneinsätze eingesetzt werden, als für diese Spanneinrichtung vorgesehen sind, muss ausge­schlossen werden, dass das Futter mit einer zu hohen Drehzahl und somit mit zu hohen Fliehkräften betrieben wird. Es besteht sonst das Risiko, dass das Werkstück nicht ausreichend gespannt wird. Grundsätzlich ist deshalb eine Rücksprache mit dem Futterhersteller bzw. dem jeweiligen Konstrukteur erforderlich.
2.Gefährdung durch Herausschleudern
Um den Bediener vor herausschleudernden Teilen zu schützen, muss nach DIN EN 12415 eine trennende Schutzeinrichtung an der Werkzeugmaschine vorhanden sein. Deren Widerstandsfähigkeit wird in sog. Widerstands­klassen angegeben.
Sollen neue Spannsätze auf der Maschine in Betrieb genommen werden, so ist zuvor die Zulässigkeit zu prüfen. Hierunter fallen auch vom Anwender selbst gefertigte Spannsätze bzw. Spannsatzteile. Einfluss auf die Zulässigkeit haben die Widerstandsklasse der Schutzein­richtung, die Massen der evtl. wegschleudernden Teile (ermitteltdurch berechnen oderwiegen), dermax. mögliche

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