Hydraulic double-piston cylinders OVUSHH - RÖHM - #4

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1. Qualifikation des Bedieners
Personen, welche keine Erfahrungen im Umgang mit Spanneinrichtungen aufweisen, sind durch unsachge­mäßes Verhalten, vor allem während der Einrichtearbei­ten durch die auftretenden Spannbewegungen und -kräfte, besonderen Verletzungsgefahren ausgesetzt. Daher dürfen Spannvorrichtungen nur von Personen benutzt, eingerichtet oder instandgesetzt werden, welche hierzu besonders ausgebildet oder geschult sind bzw. über langjährige einschlägige Erfahrungen verfügen.
2. Verletzungsgefahren
Aus technischen Gründen kann diese Baugruppe teil­weise aus scharfkantigen Einzelteilen bestehen. Um Ver­letzungsgefahren vorzubeugen ist bei daran vorzuneh­menden Tätigkeiten mit besonderer Vorsicht vorzugehen!
2.1 Ansteuerung
Um ein unbeabsichtigtes Umschalten des Betäti­gungsdrucks von der Spann- auf die Löseleitung zu verhindern, müssen in der hydraulischen Steuerung ausschließlich rastende Ventile verwendet werden.
2.2 Eingebaute Energiespeicher
Bewegliche Teile, die mit Druck-, Zug-, sonstigen Federn oder mit anderen elastischen Elementen vorge-spannt sind, stellen durch die darin gespei­cherte Energie ein Gefahrenpotential dar. Dessen Unterschätzung kann zu schweren Verletzungen durch unkontrollierbare, geschoßartig umherfliegende Einzelteile führen. Bevor weitere Arbeiten durchge­führt werden können, ist diese gespeicherte Energie abzubauen. Spanneinrichtungen, die zerlegt werden sollen, sind deshalb mit Hilfe der zugehörigen Zu­sammenstellungszeichnungen auf derartige Gefah­renquellen hin zu untersuchen. Sollte das "Entschär­fen" dieser gespeicherten Energie nicht gefahrlos möglich sein, ist die Demontage von autorisierten Mitarbeitern der Fa. Röhm durchzuführen.
2.3 Überschreitung der zulässigen Drehzahl
Diese Vorrichtung ist für umlaufenden Einsatz vorgese­hen. Fliehkräfte -- hervorgerufen durch überhöhte Dreh­zahlen bzw. Umfangsgeschwindigkeiten -- können be­wirken, daß sich Einzelteile lösen und dadurch zur po­tentiellen Gefahrenquelle für in der Nähe befindliche Personen oder Gegenstände werden. Dies gilt ebenfalls für Rotationsdichtungen, deren Verschleiß zu einem Druckverlust in den Zylinderkammern führen. Der Be­trieb mit höheren als den für diese Vorrichtung vorgese­henen Drehzahlen ist aus o.g. Gründen nicht zulässig. Die max. Drehzahl und Betätigungskraft/-druck sind auf dem Körper eingraviert und dürfen nicht über­schritten werden. Das heißt, die Höchstdrehzahl der vorgesehenen Maschine darf nicht höher als die des Zylinders/Ölverteilers sein und ist daher ggf. zu be­grenzen.
Selbst eine einmalige Überschreitung von zulässigen Werten kann zu Schäden führen und eine verdeckte Gefahrenquelle darstellen, auch wenn diese zu­nächst nicht erkennbar ist. In diesem Fall ist unver­züglich der Hersteller zu informieren, damit dieser eine Überprüfung der Funktions- und Betriebssicher­heit durchführen kann. Nur so kann der weitere si­chere Betrieb der Spanneinrichtung gewährleistet werden.
2.4 Schmierung
Ein Trockenlauf des Verteilers ist nicht zulässig. Wird der Spannzylinder/Ölverteiler in Rotation ver­setzt, ist sicherzustellen, dass zumindest ein geringer Mediumdruck (min. 5 bar Hydrauliköl bzw. min. 1 bar geölte Druckluft) an den Anschlüssen ansteht. Ansonsten ist mit Fresserscheinungen in den Vertei­lerspalten oder Lagern zu rechnen als auch mit
erhöhtem Verschleiß der Dichtungen. Dies kann zum Versagen der Verdrehsicherung führen. Die Folge wäre ein möglicher Abriss der unter Druck stehenden Verbindungsleitungen.
Die verwendete Druckluft muss gereinigt und mit ei­ner Wartungseinheit ca. alle 10 min. mit einem Trop­fen Spindelöl (z. B. TELLUS C10) angereichert sein.
2.5 Filterung des zugeführten Mediums Hydraulik
Gegen Fremdkörper im Medium (z.B. Hydrauliköl) ist ein Druckfilter einzusetzen. Empfohlen wird der Einbau am Hydraulikaggregat zwischen Pumpe und Steuerventil. Die Filterfeinheit muß 0,01 mm absolut betragen.
Die Folgen mangelhafter Filterung entsprechen den unter 2.4 (Schmierung) dargestellten Ausführungen.
2.6 Verdrehsicherung am Verteilergehäuse
Das Verteilergehäuse muß grundsätzlich gegen Mit­drehen gesichert werden. Für diese Verdrehsicherung wird je nach Verteiler folgender Anbau empfohlen:
a) Hydraulikverteiler
mit Leckölanschluß und mit Verdrehsicherungs-bolzen: am Verdrehsicherungsbolzen
mit Leckölanschluß, aber ohne Verdrehsiche-rungsbolzen: am Leckölstutzen;
kein Leckölanschluß, aber mit Verdrehsiche-rungsbolzen: am Verdrehsicherungsbolzen;
kein Leckölanschluß und kein Verdrehsicherungs-bolzen: an einer der Anschlußleitungen.
b) DEUBLIN-Drehverteiler
In der Regel werden die Gehäuse der DEUBLIN-Drehverteiler ab Werk ohne gesonderte Verdrehsi­cherung geliefert und nur über die Anschlußleitun­gen gegen Verdrehen gesichert. Allerdings ist im­mer die jeweilige, beiliegende Betriebsanleitung
der Fa. DEUBLINverbindlich!
c) Hinweis:
In der Praxis hat sich ein gabelartiger Halter als besonders geeignet erwiesen, der das zur Ver­drehsicherung vorgesehene Element beidseitig mit geringem Spiel umfaßt und dabei gleichzeitig ei­nen axialen Schlitz aufweist, um Dehnungen und Toleranzen auszugleichen. Dieser Halter wird in der Regel am Spindelgehäuse befestigt.
2.7 Anschlußleitungen
Auf Verteilergehäuse/-welle sollen keine zusätzlichen äußeren Kräfte, ausgenommen des Eigengewichts, wirken. Ansonsten droht ein vorzeitiger Verschleiß in den Lagern und im Verteilerspalt, entsprechend gelten die unter 2.4 (Schmierung) dargestellten Folgen. Alle Anschlußleitungen müssen deshalb biegsam sein und sind daher als Schlauchverbindungen zu fertigen.
2.8 Befestigung und Austausch von Schrauben
Werden Schrauben ausgetauscht oder gelöst, kann mangelhafter Ersatz oder Befestigung zu Gefährdun­gen für Personen und Gegenständen führen. Deshalb muß bei allen Befestigungsschrauben, wenn nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, grundsätzlich das vom Hersteller der Schraube, empfohlene und der Schraubengüte entsprechende Anzugsdrehmoment angewendet werden.
Es gilt für die gängigen Größen M5 -- M24 der Güten 8.8, 10.9 und 12.9 nachfolgende Anzugsdrehmomen-tentabelle.
Bei Ersatz der Originalschrauben ist im Zweifelsfall die Schraubengüte 12.9 zu verwenden. Bei Befestigungs­schrauben für Zylinderdeckel und vergleichbare Ele­mente ist grundsätzlich die Güte 12.9 einzusetzen.

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