Miscellaneous & Specials - JACOB DOSATEC - #9

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VI. Sachmängelhaftung 1.Beim Verkauf neu hergestellter Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängel 1 Jahr; der -Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Dies gilt nur, sofern es sich beim Besteller nicht um einen Verbraucher handelt. Liegt ein Mangel vor, kann derBesteller zunächst Nacherfüllung gem. § 439 BGB verlangen. Wir können zwischen der Besei- tigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wenn der Besteller kein Verbraucher ist. Mängelansprüche des kaufmännischen Bestellers kommen nur in Betracht, wenndieser den Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB bezüglich jeglicher Ab- weichungen nachgekommen ist. Innerhalb einer Frist von 10 Werktagen müssen Beanstandungen bei uns eingehen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Ande- renfalls gilt die gelieferte Ware als genehmigt.2.Hat der Besteller die von uns gelieferte Ware montiert, bevor Mängelansprüche geltend gemachtwerden, so haften wir nur, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache vom Bestel-ler fachkundig durchgeführt wurde. Der Besteller trägt hierfür die Darlegungs- und Beweislast.3.Sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder groberFahrlässigkeit beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wird uns keine vorsätz- liche Vertragsverletzung angelastet, haften wir nur auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Darüber hinaus ist ein Anspruch auf Schadensersatz des Bestellers ausgeschlossen.Insbesondere scheidet eine Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, aus, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit, die auf einer von uns begangenen fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätz-lichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. VII. Rückgriff des Unternehmers Verkauft der Besteller die neu hergestellte Ware im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einenVerbraucher weiter und musste er diese Ware als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder minderte der Verbraucher den Kaufpreis, so bedarf es für die Geltendmachung der Mängelansprüchedes Bestellers uns gegenüber keiner Fristsetzung. Der Besteller kann in dem Fall von uns Ersatz derAufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Ver- braucher geltend gemachte Mangel bereits bei Übergang der Gefahr auf den Besteller vorhanden war. Im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs hat der Besteller keinen Anspruch auf Schadensersatz. VIII. Schlussbestimmungen 1.Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-recht-liches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebendenStreitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen der Gerichtsort, der für un-seren Firmensitz oder den die Lieferung ausführende Niederlassung zuständig ist. Erfüllungsort istPorta Westfalica.2.Auf alle Verträge findet deutsches Recht Anwendung.3.Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Zugrundelegung der vorgenannten Bedin-gungen. Anders lautende Bedingungen, Abweichungen oder mündliche Nebenabreden sind füruns nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich bestätigt worden sind oder soweit sie zwingendemRecht entsprechen.4.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, sowird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Gemeinsam mit demBesteller werden wir etwaige unwirksame Bestimmungen im Rahmen des Zumutbaren nach Treuund Glauben durch solche Regelungen ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertragesam besten gerecht werden, ohne dass dadurch eine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltserfolgt. Das Gleiche gilt, falls es an einer ausdrücklichen Regelung eines regelungsbedürftigenSachverhalts fehlt.Stand Juli 2002

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Bestellnummernschlüssel Order-no.-code Code des N

os

d’articles Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Rohre und Formteile Pipes and assemblies Tuyaux et accessoires
(z. B. Rohr Ø 100, 2000 mm lang, 2 mm grund.) (e.g. pipe Ø 100, 2000 mm long, 2 mm primed) (par exemple tuyau Ø 100, 2000 mm, 2 mm peint)
I. Vertragsabschluss und Umfang der Lieferung 1.Die in den Angeboten angegebenen Leistungsmerkmale sowie Abbildungen, Zeichnungen, Ge-wichts- und Maßangaben sind nur als annähernd zu betrachten. Unwesentliche und/oder handels- übliche Abweichungen, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen und dem Käufer zumutbarsind, bleiben vorbehalten. An unseren Unterlagen, wie z. B. Kostenvoranschlägen oder Zeichnun-gen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserem Einverständnis zugänglich gemacht werden. Vom Besteller als vertraulich bezeichnete Unterlagen dürfen wir nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich machen.2.Bestellungen sind für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Fehlt eineschriftliche Bestätigung, gilt die erteilte Rechnung als Auftragsbestätigung. Maßgebend für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung. Liegt diese nicht vor, bestimmt sichder Lieferumfang nach demjenigen Angebot, welches vom Besteller fristgerecht angenommenwurde. Etwaige Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

Miscellaneous & Specials - 5755 1

II. Preise und Zahlungen 1.Die Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Esgelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Diese verstehen sich in EUR ohne Mehrwert- steuer, welche in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Die Zahlung ist bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten,und zwar: 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung, 1/3 bei Mitteilung der Versand-bereitschaft der Hauptteile an den Besteller, der Restbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeitund Zugang einer Rechnung.2.Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist verlangen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 %über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB. Kommt der Besteller mit einem nichtunerheblichen Teil der Zahlung in Verzug oder gehen seine Schecks oder Wechsel zu Protest oder entfallen die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung, so werden unsere sämtlichen Forde- rungen gegen ihn zur sofortigen Zahlung fällig. Dies gilt auch für ursprünglich gestundete Rech- nungen sowie später fällige Wechsel oder Schecks. 3.Verschlechtert sich die Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsschluss erheblich oder wird dieschlechte Vermögenslage erst nach Vertragsschluss erkennbar, so sind wir im Fall der Gefährdung der Gegenleistung berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern bzw. ange-messene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.4.Der Besteller kann nur dann aufrechnen, wenn dessen Gegenforderung unbestritten ist oder einrechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweites auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. 1 =Spannring-System pull-ring system système de collier de serrage2 =Losflansch-System loose flange system système de bride tournante3 =Winkelflansch-Systemslip-over flange system système de bride cornière

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Materialstärke material thickness épaisseur du matériau1 = 1 mm + 1,5 mm2 = 2 mm 3 = 3 mm

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Durchmesser diameter diamètre08 = Ø = 80 mm10 = Ø = 100 mm 12 = Ø = 120 mm

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Material material matériau1 = grundiert primed peint2 =verzinktgalvanized galvanisé3 =V2A (1.4301)stainless steelacier inoxydable
Artikelbezeichnung part number numéro d’article

1

III. Lieferung 1.Verbindliche Lieferfristen können nur schriftlich vereinbart werden. Ist im Vertrag nichts anderesvereinbart, beginnen die Lieferfristen mit Vertragsschluss.2.Sofern wir betroffen sind von Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streikund Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff – oder Energiemangel, Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, etc., verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Verzögert oder unterlässt derBesteller seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen, verlängert sich dieLieferfrist ebenfalls angemessen. Dasselbe gilt bei vom Besteller veranlassten Änderungen der zu liefernden Ware. 3.Bei einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten aufgrund der vorgenannten, nicht in unsererSphäre liegenden Gründe, können wir vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleibenunberührt.4.Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers, so werden ihm, beginnend einen Monatnach unserer Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerungen entstehenden Kosten, beiLagerungen im Werk des Lieferers mindestens 1/2 von v. H. des Rechnungsbetrages für jedenMonat berechnet.5.Soweit Teillieferungen dem Käufer zumutbar sind, bleiben diese vorbehalten. 6.Die Versandart steht in unserem Ermessen. Es besteht keine Verpflichtung, den billigsten Versandzu wählen. IV. Gefahrübergang Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Sache geht auf denBesteller über, sobald wir die Sache der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausge-liefert haben. Dies gilt unabhängig von der Frage der Übernahme der Versandkosten oder der Anfuhr und Aufstellung. Auf Wunsch des Bestellers versichern wir die Sendung auf seine Kosten gegenDiebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-, und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken. V. Eigentumsvorbehalt
pneum. + elektr. betätigte Bauteile pneum. and electr. operated components composants commandés pneum. et électr.
1.Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftiger undbedingter Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf beson-ders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstandim ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, wobei er seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an uns abtritt und wir die Abtretung annehmen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die For-derungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Solange der Besteller seine uns gegenüberbestehenden Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt, werden wir die Forderungen nicht selbst einziehen. Kommt der Besteller seinen Vertragspflichten nicht ordnungsgemäß nach,kann die Befugnis zur Weiterveräußerung von uns widerrufen werden.2.Be- oder verarbeitet der Besteller die Ware, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf diegesamte neue Sache. Zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von uns gelieferten Waren, erwirbt der Besteller Miteigentum. Übersteigt der Wert der uns zustehen- den Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, sind wir verpflichtet, die demBesteller zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben. Bezüglich der freizu-gebenden Sicherheiten obliegt uns die freie Auswahl.3.Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. BeiPfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand sind wir un- verzüglich davon zu benachrichtigen. 1. Stelle: 1st item: 1er position: Erzeugnisgruppe2. Stelle: article group2nd item: groupe des articles 2e position: Produktzuordnung 3. + 4. Stelle: product assignment 3rd + 4th item: classification des produits 3e + 4e position: Auslaufzahl od. Materialstärke 5. + 6. Stelle: outlet quantity or material-thickness 5th + 6th item: nombre de sorties ou épaisseur du matériau 5e + 6e position: Rohrdurchmesser 7. + 8. Stelle: pipe diameter 7th + 8th item: diamètre du tuyau 7e + 8e position: pneumatisch oder elektrisch 9. + 10. Stelle: pneumatically or electrically driven 9th + 10th item: pneumatique ou électrique 9e + 10e position: Fabrikat und Steuerspannung Konstruktions- und make and signal-current We reserve the right to alter price- and fabrication et tension de commande Preisänderungen vorbehalten. design specifications. Construction et prix sous réserve de modification. Mindermengenzuschlag: Surcharge: Supplément:

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Bei Bestellmengen im Wert unter 51,00 wird einMindermengenzuschlag in Höhe von 10,00 At a total amount of under 51.00 we invoice anextra charge of 10.00 Supplément de 10,00 en cas de commandeinférieure à 51,00 erhoben. . . 132 133

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